Viele Mieterinnen und Mieter zahlen zu viel

Published: Dec. 2, 2020, 10:08 a.m.

Wie am 01.12.20 bekannt wurde, bleibt der Referenzzinssatz für Hypotheken bei 1,25 Prozent. Mieter können also in nächster Zeit nicht mit einer Mietreduktion rechnen. Ausser der Vermieter hat den Mietzins schon lange nicht mehr angepasst. In einem solchen Fall kann es sich lohnen, aktiv zu werden. Der Referenzzinssatz für Hypotheken ist ausschlaggebend für die Höhe der Miete. Sinkt er, haben die Mieter Anrecht auf eine Kürzung. Das war letztes Mal im Frühling 2020 der Fall, als der Referenzzinssatz von 1,5 auf 1,25 sank. Hat der Vermieter nicht reagiert, was, können die Mieter ein Senkungsbegehren stellen. Dies sollten sie sowieso tun, wenn die letzte Reduktion Jahre zurückliegt. Es ist nie zu spät, eine Anpassung des Referenzzinssatzes kann jederzeit verlangt werden. Lohnt es sich überhaupt, beim Vermieter anzuklopfen? Bei Leuten, die sehr günstig wohnen, lohnt es sich kaum. Wer jedoch viel Miete bezahlt, sollte sich einmal die Zeit nehmen und genau hinschauen. Umso mehr, wenn lange keine Mietzinssenkung mehr stattgefunden hat. Der Referenzzinssatz ist in den letzten Jahren nämlich stetig gesunken und das kann auf die Miete einiges ausmachen. Einen erste Berechnung kann man schnell und einfach selbst anstellen. Und zwar mit dem Onlinerechner des Mieterinnen- und Mieterverbandes . So gewinnt man einen ersten Eindruck und merkt schnell, ob sich der Aufwand für ein Senkungsbegehren lohnt oder nicht. So verlangen Sie eine Mietzinsreduktion * Das Begehren muss schriftlich gestellt werden; am besten per Einschreiben. Einen Musterbrief dazu finden Sie hier . * Die Senkung des Nettomietzinses kann auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin verlangt werden. Der Brief muss vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter sein. * Wer also eine dreimonatige Kündigungsfrist im Vertrag stehen hat, sollte noch diesen Monat sein Herabsetzungsbegehren verschicken, damit er ab Anfangs April weniger Miete zahlen muss. * Der Vermieter hat dann 30 Tage Zeit, zu reagieren. * Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu finden Sie beim Mieterinnen- und Mieterverband. Wenn der Vermieter nicht entgegenkommt Will der Hausbesitzer die Miete nicht reduzieren, verlangen Sie eine detaillierte Begründung. Prüfen Sie diese genau, denn oft tischen die Vermieter Ausreden auf. Eine Sammlung von solchen Ausreden hat das Konsumentenmagazin «Espresso» zusammengestellt. Werden sich Verwaltung und Mieterin oder Mieter nicht einig oder reagiert der Vermieter auch nach Mahnung nicht auf das Begehren, bleibt der Gang zur Schlichtungsstelle. Bevor man dies tut, empfiehlt es sich allerdings, sich beim Mieterverband beraten zu lassen. Gibt er grünes Licht, stehen die Chancen gut. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier . Keine Bedenken wegen Rachekündigungen Vermutlich unternehmen viele Mieterinnen und Mieter nichts, weil sie Sanktionen des Hausbesitzers oder gar eine Rachekündigung fürchten. Allerdings wäre eine solche Kündigung missbräuchlich. Ein Tipp: Falls Sie dennoch Bedenken haben, schliessen Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammen und gehen Sie gemeinsam auf den Vermieter zu. So ist man nicht exponiert. Übrigens: Viele Mieter befürchten auch, dass die Verwaltung, sobald der Referenzzinssatz wieder steigt, die Miete zünftig erhöhen werden. Auch diese Befürchtung ist unbegründet. Der Zinssatz sinkt seit Jahren, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich das nächstens ändert.