Mahnmale gegen Wohlstand?

Published: April 1, 2015, 6:30 p.m.

Getanzt wurde früher in katholischen Kantonen und Regionen öffentlich während der 40-tägigen Fastenzeit kaum. Und in der Karwoche überhaupt nicht. Tanzen war gesetzlich verboten. Musizieren, öffentliche Grossveranstaltungen und Sportanlässe in der Karwoche bis und mit Ostersonntag explizit verpönt.