Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld auf wenige Jahre übernimmt, so darf er es nicht mit Flachs besäen, und es gehört ihm nichts von den Balken der Sykomore; hat er es von ihm für sieben Jahre übernommen, so darf er es im ersten Jahr mit Flachs besäen und Balken von den Sykomoren abhauen.