Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld für zehn Kor Weizen jährlich übernimmt, und es ist geschlagen, so kann er ihm von diesem Feld die Pacht geben; war dessen Weizen schön, so kann er nicht zu ihm sagen: „Siehe, ich kaufe dir vom Markt”, sondern er muss ihm von demselben Feld geben.