Bawa Metzia 8.7 Pflichten des Mieters und des Vermieters

Published: July 24, 2019, 5 a.m.

Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, so ist der Vermieter verpflichtet, Türen, Riegel, Schloss und jede Sache, die eine Handwerksarbeit ist, machen zu lassen; aber eine Sache, die keine Handwerksarbeit ist, muss der Mieter machen lassen. Der Mist gehört dem Hausherrn; dem Mieter gehört nur, was aus dem Backofen und dem Kochherd kommt.