Bei der Suche nach Krankheiten darf Google die Infos des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr bevorzugen - das hat das Landgericht München entschieden. Geklagt hatte das Portal "NetDoktor", das in der Kooperation zwischen Suchmaschine und Ministerium einen Kartellverstoß sieht.
Von Christoph Sterz
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Hören bis: 19.01.2038 04:14
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