"Ist der Kompromiss zu §219a überhaupt ein Fortschritt?"

Published: Feb. 21, 2019, 8:14 a.m.

Wir haben ein neues Format: GERN GESCHEHEN! in 15 Minuten! Hier wollen wir mit euch kurz und knackig über ein aktuelles Thema sprechen und unsere Sichtweise dazu teilen. Das alles in nur 15 Minuten. Es geht also weniger um tiefe Argumentationen, sondern um kurze Stellungnahmen und Gedankenblitze. In dieser Folge sprechen wir über die Entwicklungen zu dem Paragraphen §219a. Dieser regelt laut Strafgesetzbuch, dass in der Öffentlichkeit nicht für Schwangerschaftsabbrüche "geworben" werden darf. Dies betrifft insbesondere Ärzt*innen, die auf ihrer Website über die Möglichkeit eines Abbruchs informieren möchten. Die Ärztin Kristina Hänel wurde 2017 genau deswegen verurteilt. Seitdem ist die Debatte um §219a wieder entbrannt. Erst kürzlich hat die Bundesregierung einen Kompromiss beschlossen, der besagt, dass der Paragraph bleibt, aber Ärzt*innen nun zumindest gelistet werden dürfen. Außerdem sollen 5 Millionen Euro in eine Studie investiert werden, die die psychischen Folgen eines Abbruchs "belegen soll". Wir fragen uns, ob das überhaupt ein Fortschritt ist oder wir nicht rückschrittlich unterwegs sind. Hier findet ihr die Petition von Nike van Dinther von This is Jane Wayne, die das Stoppen der Studie fordert: https://www.change.org/p/hallo-jensspahn-5-mio-sollten-in-hilfe-flie%C3%9Fen-nicht-in-hass-wasf%C3%BCrnspahn Und hier könnt ihr weiterhin Kristina Hänel unterstützen: https://www.change.org/p/kristinah%C3%A4nel-informationsrecht-f%C3%BCr-frauen-zum-schwangerschaftsabbruch-219a-behindert-das Beim Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung findet ihr weitere Informationen zum Thema: https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/