Praventivschlag mit Dashcam von Sonny und Rico

Published: Oct. 3, 2017, 7:31 a.m.

b'Sonny und Rico wollen heute mal Brandaktuell dem Motzcast zuvorkommen.\\n\\nDas Auto im Fokus\\n-----------------\\nVersto\\xdf gegen das Bundesdatenschutzgesetz\\nAm 09.08.2017 wurde eine 52-j\\xe4hrige Gesch\\xe4ftsf\\xfchrerin aus M\\xfcnchen wegen vors\\xe4tzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zug\\xe4nglich sind, vom Amtsgericht M\\xfcnchen zu einer Geldbu\\xdfe von 150 Euro verurteilt.\\n...\\nDer zust\\xe4ndige Richter am Amtsgericht M\\xfcnchen beurteilte ihr Verhalten als vors\\xe4tzliche Ordnungswidrigkeit. \\u201eNach Auffassung des Gerichtes \\xfcberwiegt hier im vorliegenden Fall das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung von einer potentiellen Straftat muss hierbei zur\\xfcckstehen. Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Stra\\xdfenraums verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesb\\xfcrger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen aufnehmen zu k\\xf6nnen, die eine Straftat aufdecken k\\xf6nnten. Eine permanente \\xdcberwachung jeglichen \\xf6ffentlich Raumes durch Privatb\\xfcrger ist nicht zul\\xe4ssig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu k\\xf6nnen, wo und wann man sich aufh\\xe4lt, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Beh\\xf6rden verwenden w\\xfcrden\\u201c, so das Urteil.\\n...'