MacBook gegen Kekse mit Hermann und dem Krumelmonster

Published: Oct. 2, 2019, 8:54 p.m.

b'Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers.\\nEin voreingestelltes Ankreuzk\\xe4stchen gen\\xfcgt daher nicht!\\nDer Bundesgerichtshof (Deutschland) ersucht den Gerichtshof um die Auslegung des Unionsrechts \\xfcber den Schutz der Privatsph\\xe4re in der elektronischen Kommunikation.\\n\\nGerichtshof der Europ\\xe4ischen Union (EuGH) in der Rechtssache C\\u2010673/17:\\n\\u201eVorlage zur Vorabentscheidung \\u2013 Richtlinie 95/46/EG \\u2013 Richtlinie 2002/58/EG \\u2013 Verordnung (EU) 2016/679 \\u2013 Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsph\\xe4re in der elektronischen Kommunikation \\u2013 Cookies \\u2013 Begriff der Einwilligung der betroffenen Person \\u2013 Einwilligungserkl\\xe4rung mittels eines mit einem voreingestellten H\\xe4kchen versehenen Ankreuzk\\xe4stchens\\u201c'