DSGVO Erwagungsgrund 4

Published: March 21, 2020, 11:29 p.m.

b'Datenschutz-Grundverordnung\\n(4)\\nDie Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Dienste der Menschheit stehen. Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten ist kein uneingeschr\\xe4nktes Recht; es muss im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des Verh\\xe4ltnism\\xe4\\xdfigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden. Diese Verordnung steht im Einklang mit allen Grundrechten und achtet alle Freiheiten und Grunds\\xe4tze, die mit der Charta anerkannt wurden und in den Europ\\xe4ischen Vertr\\xe4gen verankert sind, insbesondere Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation, Schutz personenbezogener Daten, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Freiheit der Meinungs\\xe4u\\xdferung und Informationsfreiheit, unternehmerische Freiheit, Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren und Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.'