BC029 Zugbegleiter im Fernverkehr

Published: July 23, 2016, 6:34 p.m.

Sie stehen Bahnreisenden als Service-Ansprechpartner/innen vor Ort im Zug zur Verfügung. Zugbegleiter/innen erteilen Fahrgästen Auskünfte, etwa über Anschlussmöglichkeiten oder An- und Abfahrtszeiten. Während der Fahrt kontrollieren sie die Fahrausweise. Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis verkaufen sie über mobile Verkaufsterminals Fahrkarten und kassieren ggf. ein erhöhtes Beförderungsgeld. Zudem stehen sie laufend mit dem Zugführer bzw. der Zugführerin in Kontakt und greifen ggf. per Laptop oder Smartphone über Internet auf aktuelle Strecken- und Fahrplaninformationen zu. Persönlich oder mittels Durchsagen informieren sie die Fahrgäste über Streckenverlauf, einzelne Haltepunkte, Serviceeinrichtungen im Zug sowie Störungen im Fahrbetrieb, z.B. durch Baustellen auf der Strecke. Dabei nennen sie die voraussichtliche Ankunft und alternative Anschlussmöglichkeiten. Zudem sorgen sie in den Zügen für Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit. Sie achten darauf, dass Abteile und Serviceeinrichtungen in ordentlichem Zustand zur Verfügung stehen, erkennen frühzeitig potenzielle Gefahrensituationen und entschärfen diese. So dringen sie auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, kontrollieren, ob Gepäck, Fahrräder oder Kinderwagen ordnungsgemäß abgestellt sind, und wirken moderierend und klärend auf Reisende ein, die ein störendes Fehlverhalten zeigen. Ggf. sorgen sie dafür, dass uneinsichtige Störer/innen die Züge verlassen. In Notfällen nutzen sie Zug- oder Mobiltelefon, um rasch Hilfe zu organisieren. Quelle: Bundesagentur für Arbeit/BERUFENET