Link-Extremismus und Pressefreiheit (37c3)

Published: Dec. 30, 2023, 11 a.m.

Ein Journalist von Radio Dreyeckland steht vor Gericht, weil er das Archiv der verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt hat. Der Vortrag gibt einen Einblick in das Verfahren und zeigt, wann Links strafbar sein k\xf6nnen \u2013 und wann nicht.\n\nIm Januar 2023 kam es zu Durchsuchungen der Redaktionsr\xe4ume des Senders Radio Dreyeckland sowie der Wohnungen zweier Journalisten. Anlass der Durchsuchungen und der Beschlagnahme mehrerer Laptops war ein Artikel des Senders, in dem auf ein Archiv von linksunten.indymedia verlinkt wurde. Die Internetplattform war 2017 nach Vereinsrecht verboten worden. Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sieht in dem Artikel eine strafbare Unterst\xfctzung einer verbotenen Vereinigung. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat inzwischen \u2013 anders als zuvor das Landgericht \u2013 die Anklage gegen den Journalisten zugelassen und entschieden, dass die Durchsuchung rechtm\xe4\xdfig war. Die Hauptverhandlung soll im kommenden Jahr stattfinden.\n\nDer Vortrag gibt einen Einblick in das Verfahren und ordnet es kritisch ein. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie Links rechtlich zu bewerten sind und wie der Staat gegen (linke) Medien vorgeht.\nabout this event: https://events.ccc.de/congress/2023/hub/event/link-extremismus_und_pressefreiheit/