Gemeinfreiheit visueller Werke (clt23)

Published: March 12, 2023, 9 a.m.

In der Vergangenheit war es unter Umst\xe4nden schwierig, legal Abbildungen von Kunstwerken im Internet zu nutzen. Dies, obwohl der Urheberrechtsschutz f\xfcr das Originalkunstwerk unter Umst\xe4nden schon lange abgelaufen war. Grund hierf\xfcr war der im Urheberrechtsgesetz geregelte Schutz f\xfcr Lichtbilder. Dieses Schutzrecht lie\xdf an jeder Fotografie ein eigenes Schutzrecht am Lichtbild entstehen. Damit durften Abbildungen eines urheberrechtlich nicht mehr gesch\xfctzten Werkes nur mit Erlaubnis des Fotografen (Lizenz) genutzt werden. \n\nMit einer im Jahr 2021 eingef\xfchrten gesetzlichen Regelung zur Vervielf\xe4ltigung gemeinfreier visueller Werke hat sich hier die Rechtslage grundlegend ver\xe4ndert. Die \xc4nderungen werden vorgestellt und erl\xe4utert. Au\xdferdem werden nach wie vor bestehende Zweifelsf\xe4lle aufgezeigt.\nabout this event: https://chemnitzer.linux-tage.de/2023/de/programm/beitrag/257