Rund zehn Jahre ist es her, seit die Verordnung vom 23. September 2011 \xfcber die Erstellung elektronischer \xf6ffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (E\xd6BV; SR 211.435.1) am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Wie geht die Praxis (u.a. Notariate, Grundbuch\xe4mter, Handelsregister\xe4mter) heute mit elektronischen Urkunden und dem elekronischen Gesch\xe4ftsverkehr im Notariatsbereich um und was ist vom neuen Bundesgesetz \xfcber die Digitalisierung im Notariat (DNG) zu erwarten? Ein Praxisbericht.\n\nRund zehn Jahre ist es her, seit die Verordnung vom 23. September 2011 \xfcber die Erstellung elektronischer \xf6ffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (E\xd6BV; SR 211.435.1) am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Wie geht die Praxis (u.a. Notariate, Grundbuch\xe4mter, Handelsregister\xe4mter) heute mit elektronischen Urkunden und dem elekronischen Gesch\xe4ftsverkehr im Notariatsbereich um und was ist vom neuen Bundesgesetz \xfcber die Digitalisierung im Notariat (DNG) zu erwarten? Ein Praxisbericht.\nabout this event: https://winterkongress.ch/2024/talks/elektronisches_notariat_in_noten_ein_praxisbericht/