Datenschutz-Konzept und -Initiative (dgwk2024)

Published: March 2, 2024, 3:30 p.m.

Die Digitale Gesellschaft hat ein neues Datenschutz-Konzept erarbeitet. Das Konzept adressiert die M\xe4ngel im geltenden Datenschutzrecht, indem es sich auf die vielseitigen Folgen der Datennutzung konzentriert. Das Konzept geht als eigentliches Datengesetz jedoch \xfcber den Datenschutz hinaus. Es schafft auch einen Rechtsrahmen f\xfcr den Umgang mit \xabK\xfcnstlicher Intelligenz\xbb und bietet eine L\xf6sung f\xfcr die Sekund\xe4rnutzung von Daten. Dabei nimmt das neue Konzept die Datenbearbeiter:innen konkret in die Pflicht und erm\xf6glicht eine vertrauensvolle Datennutzung.\n\nAusgehend von der Kritik am zu wenig spezifischen Zweck des geltenden Datenschutzrechts und seinem unklaren Schutzbereich gibt das Datenschutz-Konzept sieben Schutzziele vor: Schutz vor Manipulation, Schutz vor Diskriminierung, Schutz vor \xdcberwachung und Recht auf Anonymit\xe4t, Schutz vor Beeintr\xe4chtigung der Gesundheit sowie der Lebens- und Entwicklungschancen, Recht auf Transparenz und Pflicht zur Sorgfalt, Recht auf Vergessenwerden, Schutz der offenen Gesellschaft und freien Demokratie Basierend auf diesen Schutzzielen ergibt sich ein Konzept f\xfcr einen wirksamen und zielgerichteten Datenschutz, der Vertrauen schafft und Innovation f\xf6rdert. Das Konzept stellt die Einhaltung und Durchsetzung der Schutzziele ins Zentrum und l\xf6st sich vom Prinzip der Einwilligung zur Datenbearbeitung und der Zweckbindung. Geregelt wird der Umgang mit Daten und nicht bloss mit Personendaten an sich. Das Konzept beinhaltet: Grunds\xe4tze zur Datenbearbeitung, wonach Private und staatliche Datenbearbeitungen die Schutzziele f\xfcr die Individuen und die Gesellschaft wahren m\xfcssen. Ein absolutes Verbot f\xfcr bestimmte Datenbearbeitungen, welche ein zu grosses Risiko f\xfcr Individuen oder die Gesellschaft bergen und die Schutzziele nicht gew\xe4hrleisten k\xf6nnen (wie biometrische Massen\xfcberwachung und Social Scoring). Eine substantielle Mitbestimmung der Betroffenen, wonach insbesondere eine Datenbearbeitung f\xfcr diese erkennbar und eine M\xf6glichkeit zu einem einfach wahrzunehmenden Widerspruchsrecht gegeben sein m\xfcssen. Bestimmungen zur Durchsetzung des Konzepts wie wirksame Sanktionen, wenn die Schutzziele nicht eingehalten werden. Unter Einhaltung der Schutzziele k\xf6nnen Daten und insbesondere auch Personendaten unbeschr\xe4nkt bearbeitet werden. Dabei werden die Datenbearbeiter:innen jedoch verst\xe4rkt in die Pflicht genommen, die Interessen der betroffenen Personen und der Gesellschaft zu wahren. Das Vertrauen in die Datennutzung und die Datenbearbeitung wird dadurch gest\xe4rkt. Parallel zum Datenschutz-Konzept arbeitet die Digitale Gesellschaft an einer Datenschutz-Initiative. Die geplante Volksinitiative hat das Ziel, das Konzept in der Bundesverfassung zu verankern. In unserem Vortrag werden wir das Datenschutz-Konzept vorstellen und den Stand der Datenschutz-Initiative erl\xe4utern.\nabout this event: https://winterkongress.ch/2024/talks/datenschutz_konzept_und_initiative/