Die Novellierung des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes im Saarland - Nico Ackermann

Published: Jan. 30, 2021, 11 p.m.

b'Im Dezember 2020 hat der Saarl\\xe4ndische Landtag eine Gesetzes\\xe4nderung zum Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) verabschiedet. Mit der aktuellen \\xc4nderung des KSVG wurden u.a. mehrere Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. So wurde eine M\\xf6glichkeit geschaffen, die es B\\xfcrgermeisterinnen und B\\xfcrgermeistern erlaubt, aus wichtigem Grund vorzeitig in den Ruhestand zu treten (um etwa Konstellationen wie nach der LoveParade-Katastrophe in Duisburg zu vermeiden).\\n\\nDaneben wurde erstmals die M\\xf6glichkeit zu Ton- und Bild\\xfcbertragungen von Ratssitzungen unter bestimmten Bedingungen geschaffen. Weiterhin wird es den Stadt- und Gemeinder\\xe4ten k\\xfcnftig freigestellt, ihre Gr\\xf6\\xdfe f\\xfcr die Folgeperiode zu reduzieren, um auch bei zur\\xfcckgehenden Bewerberzahlen handlungsf\\xe4hig zu bleiben. Das Parlament hat zudem eine f\\xfcr die Praxis sehr relevante \\xc4nderung vorgenommen, indem es die Ausschussbesetzungen k\\xfcnftig nicht mehr der Absprache oder Wahl der R\\xe4te \\xfcberl\\xe4sst, sondern eine feste, am Wahlergebnis orientierte Zuteilung an die Ratsgruppierungen vorsieht, die das Spiegelbildlichkeitsprinzip zu jeder Zeit, unver\\xe4nderbar, wahren wird.\\n\\nMichael Scholl spricht mit Nico Ackermann, dem Leiter der Abteilung f\\xfcr Kommunale Angelegenheiten im saarl\\xe4ndischen Ministerium f\\xfcr Inneres, \\xfcber die \\xc4nderungen des KSVG und deren Auswirkungen auf die Kommunen.'