Saal 101: Plädoyers und Urteil (24/24)

Published: Feb. 19, 2021, 8:55 p.m.

Plädoyers und Urteil (24/24) Die im letzten Teil des Dokumentarhörspiels veröffentlichten Auszüge aus den Plädoyers zeigen die politische und gesellschaftliche Relevanz dieses historischen Strafprozesses. Am 25. Juli 2017 plädiert die Bundesanwaltschaft, die in Bezug auf Beate Zschäpe ihre Anklage im Wesentlichen durch die Beweisaufnahme bestätigt sieht. Anschließend werden Plädoyers von den Vertreter*innen der Nebenklage gehalten, Opferangehörige sprechen auch selbst und wenden sich teilweise direkt an Beate Zschäpe. Das Versagen der Ermittlungsbehörden wird ebenso thematisiert wie ein in der Gesellschaft geduldeter Alltagsrassismus. Ab April 2018 beginnen die Plädoyers der Verteidiger der fünf Angeklagten. Am 11. Juli 2018 wird das Urteil vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl mündlich verkündet. Nachtrag Stand Dezember 2020: Das Gericht legte das schriftliche Urteil am 21. April 2020 vor. Es umfasst 3025 Seiten. Allein dieses schriftliche Urteil ist die Basis für das folgende Revisionsverfahren. Die Verteidiger aller fünf Angeklagten legten Revision gegen das Urteil ein, Carsten S. nahm die Revision jedoch wieder zurück. Die Bundesanwaltschaft legte Revision hinsichtlich des Urteils für André Eminger ein. Nebenklagevertreter*innen kritisieren, der Senat sei in der Urteilsbegründung zu wenig auf das Leid der Opferfamilien eingegangen. Einige Prozessbeobachter werfen dem Urteil vor, es negiere Helfernetzwerke der Rechtsterroristen und verschweige das Versagen der Verfassungsschutzbehörden. Andere Prozessbeobachter schätzen ein, der Senat habe den NSU-Komplex strafrechtlich weitgehend bewältigt. Besonders Richter Götzl habe eine bravouröse Leistung gezeigt. BR für die ARD und DLF 2021 mit Bibiana Beglau, Katja Bürkle, Martina Gedeck u.a. https://ndr.de/radiokunst