Entlastung fur Jenaer Mieter_innen? Maximalgrenze fur Mieterhohung gesenkt

Published: Feb. 10, 2020, 2 p.m.

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Die M\\xf6glichkeit der Vermieter_innen die Mieten anzuheben wurde durch einen Beschluss weiter eingeschr\\xe4nkt, sodass sich der Wohnungsmarkt entspannen soll. Doch wie kann der Beschluss helfen?

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Jena ist ohnehin ein teures Pflaster, das wissen alle, die in Jena zur Miete wohnen. Bisher war festgelegt, dass Vermieter die Mietpreise ihrer Immobilien innerhalb von 3 Jahren um maximal 20% erh\\xf6hen d\\xfcrfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Aufschl\\xe4ge durch eine Renovierung oder \\xe4hnliches.\\n
Im Oktober hat die Stadt sich entschieden einen Antrag auf Aufnahme in die Th\\xfcringer Kappungsverordnung an den Freistaat Th\\xfcringen gestellt, um der angespannten Wohnungssituation entgegenzuwirken. Dieser wurde genehmigt und so wurde zum 1. Januar diesen Jahres die Stadt Jena in die Th\\xfcringer Kappungsverordnung aufgenommen. Das hei\\xdft, dass die Miete ab jetzt nur noch um maximal 15% in drei Jahren ansteigen darf \\u2013 h\\xf6rt sich erst einmal gut an.\\n
Jedoch hat die Sache einen Haken. Da die Kappungsgrenze Teil des Privatrechts ist, liegt es nicht in der Hand der Stadt zu starke Mieterh\\xf6hungen zu verhindern. Stattdessen m\\xfcssen Mieter_innen selbst\\xe4ndig dagegen vorgehen. Der einzige Unterschied besteht in dem rechtlichen Rahmen durch den die Mieter_innen nun unterst\\xfctzt werden.\\n
Ob das f\\xfcr Jenaer Mieter_innen einen Unterschied macht, wird sich in den n\\xe4chsten Jahren zeigen. Die Verordnung ist vorerst bis Ende 2024 g\\xfcltig.

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