Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

Published: May 14, 2021, 10 a.m.

Neue Ergänzende Bestimmungen ab dem 01.01.2023!
Bald auch hier zu hören!

Heute habe ich Alexandra Schramm zu Gast. Sie ist nicht nur Hospizbegleiterin und Beraterin für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sondern auch unsere 1. Vorsitzende des Vereins.

In dieser Folge reden wir über den Unterschied zwischen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
 
Uns, der Hospizgruppe Aschaffenburg e. V., ist es ein Anliegen aufmerksam zu machen, dass jeder ab dem 18. Lebensjahr für sich selbst Vorsorge treffen kann. Das Informationsgespräch ist ein kostenloses Angebot der Hospizgruppe Aschaffenburg e. V.