Rehabilitiert und entschadigt (?)

Published: Jan. 18, 2024, 9:44 a.m.

b'Die Repressionsm\\xf6glichkeiten des SED-Staats gegen\\xfcber politisch missliebigen B\\xfcrgern waren vielf\\xe4ltig. Sie bestanden nicht nur aus Verhaftungen, Verurteilungen und Gef\\xe4ngnisstrafen. Auch Enteignungen, das Verhindern oder Zerst\\xf6ren von beruflichen Karrieren und psychologische Zersetzungsma\\xdfnahmen trafen viele Menschen in der DDR. Mit dem Anspruch, diesen Opfern von DDR-Verwaltungsunrecht und politischer Verfolgung im beruflichen Bereich Wiedergutmachung zu verschaffen, verabschiedete der Deutsche Bundestag im Fr\\xfchsommer 1994 das 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Zehntausende Menschen sind nach diesem Gesetz mittlerweile als politisch Verfolgte der SED-Diktatur anerkannt worden. Noch bis Ende 2019 k\\xf6nnen Betroffene ihre Rehabilitierung beantragen und unter bestimmten Bedingungen soziale Ausgleichsleistungen erhalten.
\\n20 Jahre nach Inkrafttreten des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes wurde im Rahmen der Veranstaltung eine Zwischenbilanz gezogen und diskutiert, inwieweit sich die Erwartungen an dieses Gesetz erf\\xfcllt haben. Hat sich vor dem Hintergrund der Rehabilitierungsm\\xf6glichkeiten die soziale und gesellschaftliche Situation der Betroffenen stabilisiert? Wie transparent sind die Verfahren zur Rehabilitierung f\\xfcr die Antragsteller?'